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Kontovollmacht bei Krankheit oder nach Verletzung durch einen Unfall

In schnelllebigen Zeiten ist Absicherung für viele Menschen das A und O. Das gilt sowohl im Hinblick auf die eigene Gesundheit als auch in finanzieller Hinsicht. Was für die Gesundheitsvorsorge eine angemessene Versicherung ist, das ist für die Vorbeugung finanzieller Schwierigkeiten eine Kontovollmacht – auch Bankvollmacht genannt. Sie sichert Dritten bestimmte Rechte zu, um über das Konto eines Kontoinhabers zu verfügen, Geldgeschäfte durchzuführen oder um bei Problemen als Ansprechpartner eintreten zu können. Sie stellt eine Art Absicherung dar, die im Falle einer Krankheit, schwerer Verletzungen oder – schlimmer – im Todesfall alle Belange der Kontoführung abdeckt.

Wie vorteilhaft ist eine Kontovollmacht aus Sicht des Kontoinhabers?

Hinsichtlich einer Absicherung gegen unerwartete Probleme bei der Verfügung über ein Girokonto hat die Kontovollmacht aus Sicht des Kontoinhabers einige essenzielle Vorteile. Die Bevollmächtigung einer vertrauten Person ermöglicht es ihr beispielsweise:

  • Bankgeschäfte im festgelegten Rahmen durchzuführen,
  • Kontenabrechnungen nach Wunsch einzusehen,
  • über eventuell abgeschlossene Finanzierungskredite zu wachen oder
  • Unterkonten zu verwalten, oder Depots eigenständig zu eröffnen.
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Dieser vergleichsweise breitgefächerte Rahmen, in dem eine Kontovollmacht wirksam wird, macht es einem Kontoinhaber besser möglich, zu steuern, wer, wann und zu welchem Zweck auf ein Girokonto zugreifen darf und wer vom Zugriff ausgeschlossen ist. Diese Form der Sicherheit macht sich insbesondere dann vorteilhaft bemerkbar, wenn die eigene Verfassung eines Kontoinhabers ihm nicht ermöglicht, eigene Entscheidungen zu treffen. Jedweder Zugriff, der von nicht bevollmächtigten Personen unternommen wird oder den Rahmen der Bankvollmacht übersteigt, ist dann nicht möglich. Das Girokonto kann als abgesichert angesehen werden.

Ein nicht unwesentlicher Nachteil der Kontovollmacht besteht in der Möglichkeit, sie zu missbrauchen. Dies geschieht meist insofern, als dass sich Bevollmächtigte unberechtigt einen eigenen finanziellen Vorteil mittels der Durchführung von Geldtransfers verschaffen können. Inwieweit sich die Risiken einer Bankvollmacht mindern lassen, darüber stehen die Mitarbeiter eines Kreditinstituts gern in einem Beratungsgepsräch Rede und Antwort.

Eine Kontovollmacht erteilen – so geht’s

In der Regel ist die Erteilung einer Bankvollmacht gegenüber einer bevollmächtigten Person formlos möglich. Um das Risiko eines Missbrauchs der Vollmacht zu mindern, stellen viele Banken ihren Kontoinhabern Formulare zur Verfügung, die den Rahmen einer Vollmacht schriftlich festhalten und den festgelegten Verfügungsumfang nachvollziehbar und belegbar zu machen. Weitere Bedingungen für das Aufsetzen einer Bankvollmacht beschreibt der § 167 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).