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Die Jugend- und Auszubildendenvertretung in ihrem Dienst am beruflichen Nachwuchs

Auszubildender in einem Kfz-Betrieb mit Jugend- und Auszubildendenvertretung

Kaum ein anderes Thema ist so langlebig und dabei so essentiell wichtig, wie die Rechte von Arbeitnehmern und im Besonderen der Schutz dieser Rechte. Doch es ist nicht nur die Rechtmäßigkeit, in deren Rahmen Arbeitnehmer ihren Beruf ausüben, die stetig auf dem Prüfstand steht. Es ist auch das Recht, seine Rechte als Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber in Anspruch nehmen zu können, auf das immer wieder aufmerksam gemacht werden muss. Um sich auf sein Recht als Mitarbeiter in einem Unternehmen berufen zu können und Arbeitgeber somit auf den hohen Stellenwert ihrer Belegschaft aufmerksam zu machen, stehen Arbeitnehmern in Deutschland einige Mittel zur Verfügung: das flächendeckend am häufigsten genutzte Instrument ist dabei das gemeinsame Organisieren innerhalb einer Gewerkschaft.

Verbände, die sich der kollektiven Vertretung von Arbeitnehmern verschrieben haben, finden sich jedoch längst nicht in jeder Branche. In mittelständischen und großen Unternehmen, in denen die Möglichkeit zum Beitritt einer Gewerkschaft nicht gegeben ist, finden sich daher meist die so genannten Betriebsräte. Sie ermöglichen eine interne Kommunikation zwischen Mitarbeitern und der Geschäftsführung; beispielsweise hinsichtlich der Aufklärung von Problematiken unterschiedlichster Art. Um die Belange des beruflichen Nachwuchs, in diesem Fall um Anliegenden von Auszubildenden oder Schülern, die in einem Unternehmen ihrer Wahl ein Praktikum oder die Berufsausbildung absolvieren, kümmert sich – dem Prinzip des Betriebsrats etwa entsprechend – die Jugend und Auszubildendenvertretung. Beide Institutionen unterliegen einer internen Wahl innerhalb der Belegschaft.

Im Gegensatz zu Betriebsratswahlen die alle vier Jahre stattfinden, werden Jugend- undAuszubildendenvertretungen (JAV) alle zwei Jahre neu gewählt. Die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung findet in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. November 2014 durchgeführt wird. Empfohlen wird eine Jugend- und Auszubildendenvertretung aus den verschiedenen Beschäftigungsbereichen eines Betriebes.

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Wahlberechtigung und Wählbarkeit (aktives und passives Wahlrecht)
Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist adäquat zum Betriebsrat gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichtet. Der Wahlvorstand wird vom Betriebsrat bestellt. Das betrifft nur Betriebe mit mindestens fünf Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern. Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle Beschäftigten die noch keine 18 Jahre alt sind respektive alle Auszubildenden die noch keine 25 Jahre alt sind. (§60 Abs.1, 61 Abs. 1 BetrVG) Entscheidend ist der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses am Tag der Wahl. Dabei kommt es weder auf die Dauer eines Arbeitsverhältnisses noch auf die Herkunft des aktiven Wählers an. Gewählt werden können alle Arbeitnehmer die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres stehen. (passives Wahlrecht) Gemäß § 61 Abs. 2. S. 2 BetrVG sind nur Ersatzmitglieder des Betriebsrates wählbar. Das aber auch nur dann, wenn sie nicht für ein anderes Betriebsratsmitglied nachgerückt sind. Strafrechtlich verurteilte Arbeitnehmer sind generell nicht wählbar.

Durchführung und Bekanntgabe einer JAV-Wahl
Die geheime und unmittelbare JAV-Wahl ermöglicht zwei Wahlarten. Die der Listen-, und die der Persönlichkeitswahl. Zudem ist eine schriftliche Stimmabgabe wegen Abwesenheit oder räumlich weit entfernt liegender Betriebsteile oder Nebenbetriebe möglich. Ein Beschluss des Wahlvorstandes ist hierzu erforderlich. Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Nach Bekanntgabe werden die gewählten Jugend- und Auszubildendenvertreter in einer Niederschrift fixiert. Die gewählten Arbeitnehmer haben drei Arbeitstage Zeit die Wahl anzunehmen. Danach werden der Arbeitgeber und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft informiert. Ist eine JAV-Wahl nicht gesetzeskonform abgelaufen, kann sie angefochten oder für nichtig erklärt werden. Um diesem unschönen Procedere eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zuvorzukommen, ist es ratsam, vor und während einer JAV-Wahl professionelle Hilfe in Form von Seminaren und Schulungen zu nutzen. Die fachmännische Hilfe reicht von einer rechtlich korrekten Ernennung eines Wahlvorstandes, über die Durchführung einer Wahl bis hin zu der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.